Richtungweisend für den Gemeinderat ist das am 25. Juni 1998 erlassene Leitbild. Bei der Erarbeitung der Legislaturziele wurden die sechs Ortsparteien, die sieben ständigen Kommissionen sowie die fünf Verwaltungsabteilungen eingeladen, Eingaben an den Gemeinderat zu machen.
Die nachfolgend dargestellten Zielsetzungen geben nicht das gesamte Spektrum des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung wieder. Die so genannten "normalen Dauerdienstleistungen" werden nicht aufgeführt, ebenso nicht Investitionen, welche im Rahmen des jährlichen Budgets bewilligt werden können. Es gilt weiter zu beachten, dass
- die Gemeinde Herzogenbuchsee bereits einen hohen Standart erreicht hat und es somit weitgehend um die Realisierung weiterer Optimierungen geht;
- aufgrund der überdurchschnittlich hohen Investitionstätigkeit in den vergangenen Legislaturen der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinde eingeschränkt ist. Deshalb stehen in dieser Legislatur nicht Grossinvestitionen, sondern qualitative Verbesserungsmassnahmen und der Werterhalt der bestehenden Infrastruktur im Vordergrund;
- sich die Rahmenbedingungen immer rascher ändern, so dass eine offene Planung verlangt wird und der Gemeinderat mehr den je bereit sein muss, auf neue Bedingungen schnell und flexibel reagieren zu können.
Die Legislaturziele konkretisieren die Eingaben der verschiedenen Akteure, nennen Ziele und Massnahmen zu deren Erreichung und machen so die gemeinderätliche Politik messbar.


