Alimentenwesen
Das unterhaltsberechtigte Kind hat einen Rechtsanspruch auf Bevorschussung, sobald der zahlungspflichtige Elternteil seine Leistungen nicht oder nicht korrekt erbringt. Die Bevorschussung der Alimente kann nur am gesetzlichen Wohnsitz des obhutberechtigten Elternteils beantragt werden. Das Gesuch um Bevorschussung muss an die Sozialabteilung der Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee erfolgen. Nach der erfolgten Genehmigung durch die Sozialkommission kann die Bevorschussung der Kinderalimente ausgeführt werden.


