
Das Behördensekretariat der Sozialkommission nimmt Meldungen zu Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen (Gefährdungsmeldungen) entgegen. Stellt Anträge zur Errichtung von Kindesschutzmassnahmen, Beistandschaften, Beiratschaften und Vormundschaften sowie Anträge zur Zuteilung der gemeinsamen Sorge von beiden Elternteilen und leitet die notwendigen Massnahmen ein.
In Zusammenarbeit mit nicht verheirateten Eltern arbeitet das Behördensekretariat Unterhaltsbeträge zwischen dem zahlungspflichtigen Elternteil und Kind aus und legt sie zur Genehmigung der Sozialkommission vor.
Das Behördensekretariat führt als instruierende Amtsstelle vormundschaftliche und fürsorgerechtliche Verfahren durch und bereitet die behördlichen Entscheide vor.
Es begleitet und betreut private MandatsträgerInnen in deren vielfältigen Aufgaben.


