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News aus dem Gemeinderat 
An der letzten Sitzung hat der Gemeinderat u. a. folgende Geschäfte behandelt

Kredite genehmigt – fakultatives Referendum läuft

150'000 Franken für die Vorplatzsanierung beim Wehrdienstgebäude; 100'000 Franken für die Wettbewerbsdurchführung für den Neubau eines Doppelkindergartens in Oberönz; 90'000 Franken für das Vorprojekt zur Sanierung des „Kreuz“ – Ende April hat der Gemeinderat drei Kredite bewilligt, die alle dem fakultativen Referendum unterliegen. Die Referendumsfrist läuft am 3. Juni ab. Zur Erinnerung: Ausgaben in der Höhe von 100'000 bis 250'000 Franken gehören seit der Revision der Gemeindeordnung im 2008 in die Kompetenz des Gemeinderates, unterliegen aber zur demokratischen Kontrolle dem fakultativen Referendum. Verlangen mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten (gegenwärtig sind das 237 Personen) eine Abstimmung, gelangen die Kredite vor die Gemeindeversammlung. 

Die Kredite im Einzelnen:

150'000 Franken – Vorplatzsanierung Wehrdienstgebäude Kalberweidli: Der Vorplatz des Wehrdienstgebäudes Kalberweidli ist 27 Jahre alt – ebenso alt sind die Verbundsteine. Entsprechend nagt an ihnen der Zahn der Zeit, zumal der Platz mit schweren Fahrzeugen (Feuerwehr, Militär) befahren wird. Zahlreiche Absplitterungen und damit kaputte Steine sorgen für Stolperfallen, wodurch die Sicherheit der Fussgänger und Velofahrer, welche die Abkürzung via Kalberweidli nehmen, nicht mehr gewährleistet ist (Werkeigentümerhaftung). Die Sanierung sieht vor, den Vorplatz aufgrund der starken Belastung nicht mehr mit Verbundsteinen zu belegen, sondern neu zu teeren. Der blosse Austausch der defekten Steine sei nicht möglich, da diese nicht mehr erhältlich sind, heisst es von Gemeindeseite weiter. Der Kredit ist im Investitionsbudget für 2013 enthalten.

100'000 Franken – Wettbewerbsdurchführung Neubau Doppelkindergarten Oberönz: Immer mehr Kindergartenkinder brauchen mehr Raum. Anfangs Jahr hat der Gemeinderat entschieden, am Schulstandort Oenz ab kommendem Schuljahr eine zusätzliche Klasse zu eröffnen. Kurzfristig wird diese in einem Provisorium im bestehenden Schulhaus untergebracht (wir berichteten). Mittelfristig (voraussichtlich ab Schuljahr 2015/16) soll aber auf dem Areal der ehemaligen Oberönzer Gemeindeverwaltung und des jetzigen Oberönzer Kindergartens ein Neubau mit einem Doppelkindergarten realisiert werden. Dafür wird ein Wettbewerb durchgeführt, wie der Gemeinderat nun entschieden hat. Begleitet wird dieser vom Langenthaler Büro Blum+Grossenbacher. Der Kredit von 100'000 Franken für die Durchführung des Wettbewerbs unterliegt dem fakultativen Referendum, weil bereits früher 50'000 Franken für die Wettbewerbsbegleitung bewilligt wurden. Somit beträgt der Gesamtkredit aufgrund des Grundsatzes der sogenannten „Einheit der Materie“ 150'000 Franken und muss entsprechend publiziert werden. Der Planungskredit soll im kommenden Dezember von der Gemeindeversammlung beraten werden.

90'000 Franken –  Vorprojekt Sanierung Gästehaus „Kreuz“: Ende März hat der Gemeinderat ein Nutzungskonzept für das Gästehaus „Kreuz“ verabschiedet (wir berichteten). Die Eckpunkte kurz zusammengefasst: Das Restaurant soll bleiben, Ludothek und Bibliothek zügeln ins „Kreuz“ und es sollen Zimmer für Dauergäste entstehen. Im Gegenzug wird für den jetzigen Kindergarten ein neuer Standort gesucht, zudem wird aus Rentabilitätsgründen auf den Betrieb eines Hotels verzichtet. Das Nutzungskonzept sieht vor, die Liegenschaft für 5,9 Millionen Franken zu sanieren. Diese Kosten wurden aufgrund einer Vorstudie mit einer Genauigkeit von plus/minus 30 Prozent berechnet. Damit aber der Gemeindeversammlung der Verpflichtungskredit beantragt werden kann, ist mindestens ein Vorprojekt notwendig, welches die Grundlagen für das eigentliche Bauprojekt mit einer Genauigkeit der Baukosten von plus/minus 15 Prozent liefert. Ambitiöses Ziel ist es, den Kredit bereits an die Dezember-Gemeindeversammlung zu bringen. Entsprechend straff ist der Zeitplan. Weil bereits früher Kredite im Zusammenhang mit der „Kreuz“-Sanierung bewilligt wurden (10'000 Franken für die Durchführung einer Klausurtagung; 24'000 Franken für die Erstellung des Nutzungskonzeptes), unterliegen die nun vom Gemeinderat beschlossenen 90'000 Franken wiederum aufgrund der „Einheit der Materie“ dem fakultativen Referendum.

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Herzogenbuchsee ist Testgemeinde für neues Rechnungsmodell  

Reglement «onyx-Spezialfinanzierung» wird aufgehoben 

Die Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee kann künftig die onyx-Millionen nicht mehr für Abschreibungen verwenden. Weil der Kanton ein neues Rechnungsmodell einführt, hat der Gemeinderat beschlossen, das entsprechende Reglement über die Spezialfinanzierung aufzuheben.

25,9 Millionen Franken kassierte die Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee 2006 aus dem Verkauf der Aktien der onyx Energie Mittelland AG. Viel Geld, das die Gemeinde für eine Spezialfinanzierung verwenden wollte, aus der zusätzliche Abschreibungen auf dem steuerfinanzierten Teil des Gemeindevermögens getätigt werden sollten, so die Idee damals. Das entsprechende Reglement über die «Spezialfinanzierung  Verwendung Buchgewinn onyx» genehmigte die Gemeindeversammlung im Dezember 2005.

Bisher (inkl. Voranschlag 2013) wurden total 16,7 Millionen Franken für zusätzliche Abschreibungen aus dem onyx-Topf entnommen. Zusätzliche Abschreibungen bedeuten weniger Aufwand, was die Gemeinderechnungen jeweils erheblich entlastete – um im Durchschnitt jährlich rund 1,7 Millionen Franken, wie Berechnungen ergaben.

Neues Rechnungsmodell
Damit ist nun Schluss. Künftig müssen die Bernischen Gemeinden ihren Finanzhaushalt nach neuen Grundsätzen führen. Ab 2016 wird das neue Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) eingeführt. Weil Herzogenbuchsee als Testgemeinde ausgewählt wurde, wird das neue Modell hier schon ab nächstem Jahr gelten (vgl. unten). Kernstück von HRM2 ist ein verändertes Abschreibungssystem, was die bisher wahlweise getätigten zusätzlichen Abschreibungen verhindert. So erfolgt die Abschreibung der Vermögenswerte neu linear nach der Nutzungsdauer und nicht mehr wie bisher degressiv nach dem Restbuchwert. Dadurch wird der Abschreibungsaufwand gleichmässig auf die gesamte Nutzungsdauer verteilt.

Die Spezialfinanzierung für die Verwendung der onyx-Gelder wird so überflüssig. Entsprechend hat der Gemeinderat beschlossen, das Reglement aufzuheben. Formell wird dies an der nächsten Gemeindeversammlung am 12. Juni der Fall sein. Weiter hat der Gemeinderat entschieden, dass der Restbestand von 9 Millionen Franken per Ende 2013 dem Eigenkapital zugewiesen werden soll, womit dieses voraussichtlich auf rund 12 Millionen Franken steigen wird.

Neues Rechnungsmodell für Gemeinden
Die Teilrevision des Gemeindegesetzes bringt es mit sich, dass die Bernischen Gemeinden ihren Finanzhaushalt in Zukunft nach den Grundsätzen des harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) führen müssen. HRM2 ersetzt damit das aus dem Jahr 1977 stammende Harmonisierte Rechnungsmodell 1.      

Kernstück des neuen Modells sind lineare Abschreibungen des Verwaltungsvermögens nach Anlagekategorien und differenzierten Abschreibungsgrundsätzen, verbunden mit der Einführung einer Anlagebuchhaltung. Mit anderen Worten: Erfolgte die Abschreibung der Vermögenswerte bisher degressiv nach dem Restbuchwert (jährlich 10 Prozent), richtet sie sich nun nach der Nutzungsdauer, wodurch der Abschreibungsaufwand gleichmässig auf die gesamte Nutzungsdauer verteilt wird. Daneben wird die Erfolgsrechnung (bisher: Laufende Rechnung) neu gestuft geführt und das Finanzvermögen wird zum effektiven Wert bewertet und bilanziert. Neue Finanzinstrumente erlauben zudem eine Annäherung an die betriebswirtschaftlichen Grundsätze der Privatwirtschaft und ermöglichen mehr Transparenz in der Rechnungsführung.

Die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen ist gestaffelt ab 2016 vorgesehen. Bereits ab 2014 sollen jedoch 10  Testgemeinden – u.a. Herzogenbuchsee – ihren Finanzhaushalt ausschliesslich nach den Vorschriften von HRM2 führen, um damit Erfahrungen zu sammeln.

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Schule Herzogenbuchsee: Farnsberg-Quartier besucht künftig den Unterricht in Oenz  

In Buchsi gibt es immer mehr Kindergarten-Kinder. Reagiert darauf wird mit einer zusätzlichen Kindergartenklasse im Schulhaus Oenz. Das ermöglicht es, dass künftig auch Kinder aus dem Buchser Farnsberg-Quartier einen der drei Oenzer Kindergärten besuchen können.         

Immer mehr Kinder – in Herzogenbuchsee wird mit einem Anstieg der Kindergarten-Kinder von heute 154 auf knapp 200 Kinder für das Schuljahr 2015/2016 gerechnet. Gründe dafür sind der neu eingeführte zweijährige Kindergarten sowie die Verschiebung des Stichtags für die Einschulung nach hinten – vom heutigen 1. Mai bis zum 1. August ab Schuljahr 2015/2016.

Immer mehr Kinder – das bedeutet auch, dass es zu den bisherigen sieben Klassen zusätzlich eine achte Kindergartenklasse braucht. Anfangs Jahr hat der Gemeinderat entschieden, diese neue Klasse am Standort Oenz zu eröffnen. Der Standort Oenz bietet sich an, weil die beiden bereits bestehenden Klassen in Nieder- und Oberönz von der Schülerzahlen her an ihre Grenzen stossen. Daneben kann davon ausgegangen werden, dass durch die geplante Erschliessung des Bahnhofareals im Westen von Buchsi und aufgrund der vorhandenen Baulandreserven in Niederönz zusätzliche Familien angezogen werden.

Die neue Klasse wird vorerst in einem Provisorium im Schulhaus Oenz geführt. Für die Einrichtung hat der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung Ende März einen Kredit von 30’000 Franken gesprochen. Mittelfristig soll auf dem Areal der ehemaligen Oberönzer Gemeindeverwaltung ein Neubau realisiert werden. Die drei Oenzer-Kindergärten werden Kindergarten «Aeschistrasse», Kindergarten «Schulstrasse» und Kindergarten «Schulhaus» heissen.

Kürzere Schulwege
Die Eröffnung der zusätzlichen Kindergartenklasse im Schulhaus Oenz sowie die Zusammenlegung der Schulen Oenz und Buchsi ermöglichen daneben auch eine Optimierung der Kindergarten- und späteren Schulwege. Neu werden auch Kinder aus dem Buchser Farnsberg-Quartier einen der künftig drei Oenzer Kindergärten besuchen. Vorgesehen ist das für Kinder, die im Gebiet Lorrainestrasse (westlich der Unterführung), Farnsbergstrasse, Richterweg, Sonnhaldeweg und Mühleweg wohnen. Der Vorteil: Die Wege werden im Vergleich zum heutigen Kindergartenbesuch in einem der Kindergärten auf Buchser Gebiet wesentlich kürzer.

Weil ab dem neuen Schuljahr in Oenz aus zwei neu drei Kindergartenklassen gebildet werden müssen, sinken logischerweise die Schülerzahlen pro Klasse erheblich. Weil die einzelnen Klassen altersdurchmischt geführt werden müssten und gleichzeitig ausgeglichene Klassengrössen angestrebt werden, sei es unumgänglich, Kinder umzuteilen, wie die Schulleitung mitteilt. Es sei ihr ein wichtiges Anliegen die Kinder mit grösster Sorgfalt einzuteilen. Insbesondere werde darauf geachtet, dass Kindergärteler aus dem gleichen Quartier auch die gleiche Klasse besuchen würden. Wie die Bildungskommission weiter bekannt gibt, wurden die Eltern der betroffenen Kinder persönlich angeschrieben.

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Neue Einzugsgebiete für Schule und Kindergarten: Links das Einzugsgebiet der Schule Oenz; im Kreis rechts jenes der Schule Burg Buchsi. Im linken roten Kreis ist zudem das zu Herzogenbuchsee gehörende Farnsberg-Quartier ersichtlich, von wo die Kinder künftig einen der drei Oenzer Kindergärten besuchen werden.

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Region Herzogenbuchsee:
Altersleitbild für die Region Buchsi überarbeiten 

Das seit 2004 bestehende Altersleitbild für die Gemeinden der Region Buchsi ist nicht mehr aktuell und soll bis Ende 2014 überarbeitet werden. Ziel der Gemeinden ist es, zusammen ein Leitbild zu formulieren, mit Hilfe dessen die Altersangebote auch künftig regional gesteuert werden.

2002 beschlossen die Gemeinden im damaligen Amt Wangen Süd unter der Federführung von Herzogenbuchsee die Erarbeitung eines Altersleitbilds für die gesamte Region (Berken, Bettenhausen, Graben, Heimenhausen, Hermiswil, Herzogenbuchsee, Inkwil, Niederönz, Ochlenberg, Seeberg und Thörigen). Eine Spezialkommission, zusammengesetzt aus Vertretern der beteiligten Gemeinden, hatte damals unter Einbezug der Institutionen im Bereich der Altersbegleitung,
-betreuung und -versorgung sowie der Bevölkerung das Leitbild formuliert. Im April 2004 lagen das Leitbild in seiner Endfassung sowie eine Kurzversion vor.

Inzwischen haben sich die Bedürfnisse gerade im Bereich «Alter» wesentlich verändert. Somit dürften die Leitsätze im nun fast zehnjährigen Altersleitbild nicht mehr vollumfänglich der aktuellen Situation entsprechen. Die Überarbeitung des Leitbilds wurde deshalb vom Buchser Gemeinderat als Ziel für die laufende Legislatur 2010-2013 ausgewiesen. Inzwischen hat die Sozialkommission das Projekt soweit vorbereitet, dass der Gemeinderat anfangs März den Projektauftrag erteilen und die Projektorganisation genehmigen konnte. Ebenfalls hat der Rat die Pro Senectute als externe Projektbegleitung bestimmt.

Abgleich mit Kantonsvorgaben
Mit der Projektüberarbeitung sollen im Wesentlichen die Grundsätze für die Alterspolitik in den Gemeinden der Region Buchsi festgelegt werden. Damit kann beispielsweise das Angebot an Altersheim-Betten oder an Pflegeplätzen auch künftig in der Subregion Herzogenbuchsee in Abstimmung mit dem gesamten Verwaltungskreis Oberaargau gesteuert werden. Wichtig wird bei der Überarbeitung der Abgleich mit den kantonalen Vorgaben sein, die sich aus dem Altersbericht 2011 der Gesundheits- und Fürsorgedirektion ergeben. Konkret wird das bestehende Altersleitbild auf Anpassungsbedarf in den folgenden sechs Bereichen überprüft:

–  Gesundheit, Spitex und Prävention

–  Wohnen im Alter

–   Aktivitäten und Solidarität

–   Verkehr, Mobilität, Infrastruktur

–   Sicherheit

–   Information und Koordination

Die Ergebnisse dieser Überprüfung dienen als Grundlage für die konkrete Überarbeitung des Altersleitbilds. Erarbeitet werden soll das neue Leitbild wiederum von einer Spezialkommission, bestehend aus Vertretern der beteiligten Gemeinden sowie weiteren Vertretern aus den Anspruchsgruppen. Ein wichtiges Anliegen wird wie schon vor zehn Jahren der Einbezug der Bevölkerung sein. Entsprechend soll für das überarbeitete Leitbild eine breit abgestützte Vernehmlassung durchgeführt werden. Herzogenbuchsee übernimmt die Projektsteuerung und stellt den Vorsitz der Spezialkommission.

Bis Ende 2014
Die überarbeitete Version des Altersleitbilds Region Buchsi soll bis Ende 2014 vorliegen. Nach der Erteilung des Projektauftrags durch den Gemeinderat geht es nun in einem ersten Schritt darum, die Mitglieder der Spezialkommission zu bestimmen, wobei die beteiligten Gemeinden diese selber nominieren. Ist dies geschehen, wird sich die Kommission konstituieren, so dass der Start für die eigentliche Überarbeitung möglichst rasch erfolgen kann. Gemäss Zeitplan soll der Entwurf des neuen Leitbilds bis in einem Jahr vorliegen. Anfangs Sommer 2014 ist die Vernehmlassung in den Gemeinden vorgesehen, so dass Ende Jahr die Genehmigung erfolgen und ab 2015 mit der Umsetzung begonnen werden könnte.

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„Kreuz“ Herzogenbuchsee: Gemeinderat beschliesst Nutzungskonzept

Nun ist klar, wie es mit dem „Kreuz“ in Herzogenbuchsee weitergehen soll. Ende März hat der Gemeinderat ein Nutzungskonzept für das Traditionshaus, das sich im Besitz der Gemeinde befindet, verabschiedet.

Für die Erstellung des Nutzungskonzeptes wurde die Firma reflecta AG beauftragt – in Zusammenarbeit mit der Bauabteilung der Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee sowie einer Vertretung der IGKreuzWelt, die sich damals 2010 nach der vorübergehenden Schliessung des „Kreuz“ wegen des Ausstiegs des Regionalen Arbeitszentrums RAZ als Pächter auf privater Initiative für den Erhalt und den Ausbau der Institution stark machte. Die Arbeitsgruppe erarbeitete in der Folge verschiedene Lösungen. Die nun vom Gemeinderat gewählte Option, erschien der Arbeitsgruppe auf Basis der vorliegenden Grundlagen als optimal.

Restaurant bleibt
Vorgesehen ist, das Untergeschoss wie bisher zu belassen. Beibehalten werden sollen im Erdgeschoss ebenfalls das Restaurant und die gemeinsam nutzbaren Räume. Ebenfalls will die Gemeinde der Mütter-/Väter-Beratung im EG weiterhin Räume zur Verfügung stellen.

Im 1. Obergeschoss sollen künftig die Bibliothek und die Ludothek neue Räume erhalten. Ausziehen muss dort dagegen der heute angesiedelte Kindergarten. Dieser soll an einem anderen Standort untergebracht werden, da er nicht in die „Kreuz“-Strategie passe, heisst es dazu im Konzept. Die Suche nach einer neuen Bleibe für die Kindergartenklasse aus dem „Kreuz“ wird im Rahmen des Kindergartenraumkonzeptes geprüft.

Im 2. Obergeschoss sollen Zimmer entstehen, die an Dauergäste vermietet werden. Zimmer, die vor allem für Angestellte und Gäste der in der Region tätigen Unternehmen nach dem Prinzip „LongStay“ angeboten werden. Das Dachgeschoss schliesslich bleibt wie bisher als Lagerraum. Beabsichtigt ist zudem, das Waschhaus zu zwei kleinen Mietwohnungen umzubauen.

Hotel nicht rentabel
Nicht berücksichtigt wurde der Vorschlag der IG KreuzWelt, die sich in ihrer Variante auf einen Hotelbetrieb konzentrierte. Schon an der Klausurtagung, welche vorgängig im Sommer 2012 stattfand, wurde auf Basis von zwei Expertisen explizit darauf hingewiesen, dass sich ein auf Hotelzimmer ausgelegter Betrieb im „Kreuz“ nicht rentabel betreiben lässt.

Die nun vorliegende Nutzungsvariante wurde mit der Kantonalen Denkmalpflege abgesprochen und sollte wie vorgesehen umgesetzt werden können. Um das „Kreuz“ für die neuen Nutzer fit zu machen, wird mit Sanierungskosten von knapp 6 Millionen Franken, wobei es aufgrund der jetzigen Berechnungsgrundlagen zu Abweichungen von plus/minus 30 Prozent kommen kann. Bei den Kosten für den Betrieb wird von einem jährlichen Defizit von 141'000 Franken ausgegangen. Allfällige Mieterträge der Bibliothek und der Ludothek sind darin noch nicht berücksichtigt. 

An die Gemeindeversammlung
Nachdem der Gemeinderat das vorliegende Nutzungskonzept verabschiedet hat, soll das Geschäft an einer der nächsten Gemeindeversammlungen dem Souverän vorgelegt werden.