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AquArenA Sport + Wellness AG: Darlehen zur Liquiditätssicherung

Um die Liquidität der AquArenA zu sichern, gewährte der Gemeinderat dem noch jungen Unternehmen ein Überbrückungsdarlehen von 250 000 Franken. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie haben die Badi zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt  getroffen. Die AquArenA Sport + Wellness AG verfügt als sehr junge Firma in der aktuellen Phase über  noch zu wenig Liquiditätsreserven, um die Ertragsausfälle wegen des Coronavirus mit eigenen Mitteln aufzufangen. Sprich – es braucht Überbrückungskredite.

Ein vom Bund abgesichertes Covid-Darlehen wurde bereits bewilligt. Weil der Betrag aber relativ zum Umsatz beschränkt ist, werden die zugesicherten 170 000 Franken nicht ausreichen, um den erwarteten Verlust auszugleichen. Um den Weiterbetrieb sicherzustellen, ersuchte der Verwaltungsrat den Gemeinderat deshalb, der AquArenA ein Überbrückungsdarlehen von maximal 250 000 Franken für  drei Jahre zu gewähren. Dieser Kredit soll jeweils nur soweit beansprucht werden, wie es aus der betrieblichen Sicht notwendig ist. Der Zinssatz wurde auf 1,5 Prozent festgelegt. Der Beschluss des Gemeinderates unterliegt dem fakultativen Referendum.

Einnahmeausfälle wegen Corona
Dass die AquArenA auf Kurs wäre, zeigten die Zahlen der Vor-Corona-Zeit. Nachdem am 9. November die Wellnessanlage als letzter Bereich der erneuerten und ausgebauten Buchsi-Badi in Betrieb genommen wurde, wurde die Badi rege benutzt. Die Einnahmen im November 2019 und vor allem im Dezember 2019 sowie im Januar 2020 lagen denn auch deutlich über den Erwartungen. Eine Entwicklung, die nun wegen des Coronavirus mit der Schliessung der Anlage im Frühling jäh gebremst wurde. Die AquArenA-Verantwortlichen gehen davon aus, dass die 13-wöchige Schliessung bis zum 8. Juni Einnahmeausfälle von rund 450 000 Franken zur Folge haben. Trotz Einsparungen bei den Personalkosten durch die eingeführte Kurzarbeit wird in dieser Phase wegen den laufenden Fixkosten ein Betriebsverlust von rund 290 000 Franken anfallen. Auch ist anzunehmen, dass die limitierte Besucherzahl aufgrund der gegenwärtigen Auflagen in der zweiten Jahreshälfte zu weiteren Einnahmeausfällen führen wird.