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Betreuungsgutscheinsystem

Die Gemeinde Herzogenbuchsee gibt ab dem 1. August 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern (Bereich Familie).

Das Betreuungsgutscheinsystem löst das bisherige Gebühren-Finanzierungssystem ab. Beim Betreuungsgutscheinsystem erhalten die Eltern von der Gemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein, den sie bei der Kindertagesstätte oder Tagesfamilienorganisation ihrer Wahl einlösen können. Der Gutschein vergünstigt so die Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien.

Die wichtigsten Eckpunkte der Betreuungsgutscheine in Herzogenbuchsee:

  • Berechtigt zum Bezug von Betreuungsgutscheinen sind Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Herzogenbuchsee.
  • Alle Eltern, welche die Kriterien erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein.
  • Die Höhe des Gutscheins wird anhand der finanziellen Verhältnisse berechnet. Das massgebliche Familieneinkommen muss unter CHF 160'000 liegen.
  • Es besteht Anspruch auf Gutscheine für die Betreuung in Kindertagesstätten bis Ende Kindergarten und bei der Betreuung durch Tagesfamilien auch für ältere Schulkinder.
  • Bei Eltern, welche ein Gesuch stellen, weil sie arbeiten, Arbeit suchen, einer berufsorientierten Aus- oder Weiterbildung nachgehen, an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen oder eine gesundheitliche Indikation vorliegt, ist der Umfang des Anspruchs auf Betreuungsgutscheine vom Ausmass der Beschäftigung abhängig. Bei Alleinerziehenden entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum +20%. Bei Paaren entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzüglich 100% + 20%.
  • Ein Antrag auf Vergünstigung kann zudem eingereicht werden, wenn das Kind / die Kinder aufgrund einer erschwerten familiären Situation im Elternhaus oder für eine bessere sprachliche oder soziale Integration eine Betreuung benötigen. Der Anmeldung muss in diesem Fall ein Gesuch um Vergünstigung aus sozialen Gründen beigelegt werden. Das Formular muss durch eine anerkannte Fachstelle unterzeichnet werden.
  • Der Antrag für einen Betreuungsgutschein kann erst eingereicht werden, wenn mit einem Betreuungsanbieter ein Platz vereinbart wurde. Der Betreuungsanbieter muss am Gutscheinsystem teilnehmen. Dies ist beim Kinderhut Herzogenbuchsee der Fall.

Betreuungsgutschein beantragen und weitere Informationen

Die folgende Stelle ist für die Bearbeitung der Betreuungsgutscheine und für Fragen zuständig:

Finanzabteilung Herzogenbuchsee
Bernstrasse 2
3360 Herzogenbuchsee
062 956 51 25
betreuungsgutscheine@herzogenbuchsee.ch

Sie können via www.kiBon.ch einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen. Dafür benötigen Sie ein BE-Login. Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein solches BE-Login erstellt haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden. Ansonsten können Sie direkt im kiBon ein BE-Login eröffnen. Falls Sie keinen Internetzugang haben, ist es möglich, den Antrag schriftlich zu stellen. Verlangen Sie bitte die entsprechenden Formulare bei der Gemeinde. 

Falls Sie Anspruch auf einen Betreuungsgutschein haben, überweist die Gemeinde den berechneten Beitrag an die Kita oder Tagesfamilienorganisation, die diesen Betrag von Ihrer Rechnung abzieht.

Bitte beachten Sie: Gutscheine können nicht rückwirkend beantragt werden. Reichen Sie Ihr Gesuch daher spätestens einen Monat vor Betreuungsbeginn ein. 

Gutscheinrechner

Eltern können mit dem Gutscheinrechnerdie Höhe ihres Gutscheins schätzen. 

Informationsbroschüre für Eltern [pdf]