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Gemeindeabstimmung

Gemeindeabstimmung vom 3. März 2024

Am 3. März 2024 findet die Abstimmung über folgende Gemeindevorlage statt:

Umgestaltung Bahnhofplatz Ost / Neubau Abwasserentlastungsanlage

Podcast zum Thema Umgestaltung Bahnhofplatz Ost / Neubau Abwasserentlasungsanlage [mp3]

Livia Stauer, GemeindepräsidentinMartin Meister, Ingenieur 

Die Gemeindepräsidentin, Livia Stauer, sowie der mit dem Projekt beauftragten Ingenieur, Martin Meister von der Firma W+H AG, Herzogenbuchsee, erläutern im Podcast das Projekt Umgestaltung Bahnhofplatz Ost / Neubau Abwasserentlastungsanlage. 

Video zur Informationsveranstaltung Gesamtprojekt Umgestaltung Bahnhofplatz Ost und Neubau Abwasserentlastungsanlage

Das Wichtigste in Kürze

2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft getreten. Die öffentlichen Institutionen sind verpflichtet, ihre Infrastrukturanlagen bis Ende 2023 so umzubauen, dass Personen mit Behinderungen ohne Benachteiligung diese Anlagen benützen können. Mit dem Projekt zur Umgestaltung des Bahnhofplatzes Ost wird dieser Verpflichtung nachgekommen und für die zahlreichen und verschiedenen Nutzergruppen möglichst optimale Voraussetzungen geschaffen. Das Verkehrsregime wird an die neuen Nutzungen angepasst und die Verkehrssicherheit erhöht. Die sich bietende Gelegenheit zur Optimierung für einen Teilbereich des Abwassersystems bei Starkniederschlagsereignissen wird genutzt.

Mehrere Teilprojekte (TP)

Kernstück des Gesamtprojektes bildet die Umsetzung BehiG-konformer Bushaltekanten. Sie setzt eine bauliche Neugestaltung des Bahnhofplatzes und des unteren Teils der Bahnhofstrasse sowie Teilen der Lagerstrasse mit veränderter Verkehrsführung voraus. Starkniederschlagsereignisse vom Juni/Juli 2021, die zur Überlastung des Abwasserentsorgungsnetzes führten sowie die Umsetzung der Generellen Entwässerungsplanung (GEP), bilden den Auslöser zum Neubau der Abwasserentlastungsanlage mit Vorreinigung unter dem neu zu gestaltenden Bahnhofplatz und einer neuen Entlastungsleitung über das Gemeindegebiet Niederönz in die Önz (Vorfluter). Das bestehende Regenüberlaufbecken (RÜB) in der Lagerstrasse wird optimiert. Die bestehende Abwasserleitung in einem Teilbereich der Oberstrasse wird ersetzt und die Kapazität erweitert.

Planung seit 2012

Am Anfang der Planung steht die letzte Ortsplanungsrevision. Bereits hier wurde erkannt, dass der Bahnhofplatz mit seinen beschränkten Platzverhältnissen den künftigen Anforderungen, u.a. für den Busbetrieb, nicht mehr genügen wird. In den Richtplänen Bahnhofgebiet und Verkehr wurden deshalb Massnahmen geplant. Im Zuge der Projektierung zeigte sich, dass das Projekt aufgrund sich bietender Optimierungen mit Vorhaben der Abwasserentsorgung erweitert werden sollte. Dies führte schlussendlich zum vorliegenden Gesamtprojekt und der Möglichkeit zur Nutzung von Synergieeffekten.

Vereinzelte Massnahmen unabdingbar

Die Umsetzung BehiG-konformer Bushaltestellen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Frist ist Ende 2023 abgelaufen. Die Starkregenereignisse vom Juni/Juli 2021 haben deutlich aufgezeigt, dass Entlastungsmassnahmen des südwestlichen Teils des Abwassernetzes erforderlich sind.

Nettokosten von rund CHF 5,770 Mio.

Die Kosten für die Realisierung des Gesamtprojektes werden aufgeteilt. Der Anteil des Strassenbaus von CHF 3,510 Mio. (netto CHF 2,010 Mio.) geht zulasten des Steuerhaushaltes. Der Aufwand für die Realisierung der neuen Abwasserentlastungsanlage von CHF 5,090 Mio. (netto CHF 3,760 Mio.) wird der Spezialfinanzierung Abwasser belastet. Bis zu CHF 2,830 Mio. werden durch Subventionen des Kantons und Beiträge Dritter getragen.

Einzelheiten zu der Vorlage und zur Abstimmung werden den Stimmberechtigten mit dem Stimmmaterial zugestellt.

Aktenauflage
Die Informationen zu der Vorlage liegen 30 Tage vor der Gemeindeabstimmung in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 2, Herzogenbuchsee während den ordentlichen Öffnungszeiten öffentlich auf. 

Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.

Abstimmungsmaterial
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens Samstag, 10. Februar, per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 1. März, gegen Vorweisung eines Personalausweises persönlich bei den Einwohnerdiensten, Bernstrasse 2, Herzogenbuchsee während den ordentlichen Öffnungszeiten nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 27. Februar, 16 Uhr, bei den Einwohnerdiensten, Bernstrasse 2, Herzogenbuchsee, einzureichen.

Publikation Abstimmungsergebnis
Die amtliche Publikation des Abstimmungsergebnisses erfolgt am Donnerstag, 7. März, im Anzeiger Oberaargau.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, 3380 Wangen a. A., schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).

Der Gemeinderat Herzogenbuchsee