Herzogenbuchsee: Neubau Feuerwehrmagazin
Gemeinsame Medienmitteilung Gemeinderat Herzogenbuchsee und Verbandsrat Feuerwehr Buchsi-Oenz
Verzicht auf Weiterzug ans Bundesgericht
Nach der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern hat sich im Juli auch das kantonale Verwaltungsgericht gegen die Einzonung «Chappelifeld» als Areal für ein neues Feuerwehrmagazin der Feuerwehr Buchsi-Oenz ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht stützt den Entscheid der Direktion für Inneres und Justiz und hat damit die Beschwerde der Gemeinde entsprechend abgewiesen. Bemängelt wurde namentlich die Standortevaluation (wir berichteten).
Inzwischen haben die Verantwortlichen des federführenden Feuerwehrverbands Buchis-Oenz das Urteil analysiert und sind zum Schluss gekommen, aufgrund der geringen Erfolgschancen auf einen letztinstanzlichen Weiterzug des Entscheids ans Bundegericht zu verzichten. Nach der klaren Ablehnung der Umzonung durch das Verwaltungsgericht müsse man davon ausgehen, dass die Chancen vor Bundesgericht noch geringer wären als vor Verwaltungsgericht, begründet der Feuerwehrverbandsrat den Verzicht.
Auch für die Einwohnergemeinde, die bei einem Einzonungsverfahren formell Beschwerde erheben müsste, erscheint ein Weiterzug ans Bundesgericht wenig sinnvoll. Entsprechend ist der Gemeinderat der Argumentation des Feuerwehrverbandsrates gefolgt und trägt dessen Entscheid, auf einen Weiterzug zu verzichten, mit.
Umzonung ist ungültig
Der Verzicht auf den Gang ans Bundesgericht bedeutet, dass das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig wird. Damit ist endgültig klar, dass die vom Volk im Jahr 2021 beschlossene Umzonung ungültig ist – und man mit der Planung eines neuen Feuerwehrmagazins wieder zurück auf Feld 1 beginnen muss.
Herzogenbuchsee, 31. Juli 2026