Aufgaben der AHV-Zweigstelle
Die Aufgaben der AHV-Zweigstelle sind
Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV/FAK
- Ermittlung und Erfassung aller beitrags- und abrechnungspflichtigen Personen und Arbeitgeber
- Mutationen im Leistungs- und Beitragsbereich
- Kontrolle der Lohnbescheinigungen der Arbeitgeber
- Auskunftserteilung und Beratung, Schalter- und Telefondienst
- Kontrolle von Splittinganträgen
- Betreuungsgutschriften
Es liegt in der Pflicht jedes einzelnen Einwohners, der Erfüllung seiner Beitragspflicht nachzukommen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, denn Beitragslücken haben gravierende Folgen, die spätestens beim Bezug von Leistungen zum Tragen kommen.
Alle Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern
Leistungen der AHV/IV/EO/ALV/FAK
Entgegennahme, Kontrolle und Weiterleitung von folgenden Leistungsgesuchen:
- AHV-Renten
- Witwen-/Witwer- und Waisenrenten
- IV-Anträge
- Hilflosenentschädigungen
- Hilfsmittel zur AHV/IV
- Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
- Überbrückungsleistungen für Arbeitslose (ab 60. Altersjahr)
- Familienzulagen für Nichterwerbstätige, Selbständigerwerbende sowie Arbeitgeber aus gewerblichen wie landwirtschaftlichen Bereichen
- Betreuungsentschädigung
- Mutter-/Vaterschaftsentschädigungen
- Adoptionsentschädigungen
- Erwerbsausfallentschädigung für Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst, I+S
Die Anspruchsberechtigten haben sich für alle Leistungen bei der zuständigen Ausgleichskasse selber anzumelden. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Alle Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der Informationsstelle AHV/IV Schweiz.