Betreuungsgutscheinsystem
Die Gemeinde Herzogenbuchsee gibt zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung Betreuungsgutscheine aus. Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auf dem Familienportal des Kantons Bern
Sie können via www.kiBon.ch einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen. Dafür benötigen Sie ein BE-Login. Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein BE-Login erstellt haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden. Ansonsten können Sie direkt in kiBon ein BE-Login eröffnen.
Falls Sie Anspruch auf einen Betreuungsgutschein haben, überweist die Gemeinde den berechneten Beitrag direkt an die Kita oder Tagesfamilienorganisation, die diesen Betrag von ihrer Rechnung abzieht.
Bitte beachten Sie: Gutscheine können nicht rückwirkend beantragt werden. Reichen Sie Ihr Gesuch daher spätestens einen Monat vor Betreuungsbeginn bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein.
GUTSCHEINRECHNER
Die Höhe des Gutscheins wird anhand der finanziellen Verhältnisse der Eltern berechnet. Eltern können mit dem Gutscheinrechner die Höhe ihres Gutscheins schätzen.
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen?
- Sie und Ihre Kinder haben Wohnsitz in Herzogenbuchsee
- Ihre Kita oder Tagesfamilie liegt im Kanton Bern
- Ihre Kita oder Tagesfamilie hat einen Betreuungsplatz zugesichert und nimmt Betreuungsgutscheine entgegen
- Ihr massgebendes Familieneinkommen liegt unter Fr. 170'000 (bisher Fr. 160'000)
- Sie haben einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung
Was bedeutet «Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung»?
Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern
- erwerbstätig oder arbeitssuchend sind;
- eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren;
- an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen;
- aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.
Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40% resp. 140% liegen.
Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine anerkannte Fachstelle bestätigt werden. Liegt eine Fachstellenbestätigung für eine sprachliche oder soziale Indikation vor, ist kein minimales Beschäftigungspensum notwendig.
Wie berechnet sich der Umfang des Anspruchs?
Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine richtet sich nach dem Beschäftigungsgrad. Bei Alleinerziehenden entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum +20% und bei Paaren dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzüglich 100% + 20%.
Für alle weiteren Fragen rund um kiBon in unserer Gemeinde ist zuständig:
Finanzabteilung Herzogenbuchsee
Bernstrasse 2
3360 Herzogenbuchsee
T +41 (0)62 956 51 25
betreuungsgutscheine@herzogenbuchsee.ch
Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV)
Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV)
Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG)
Wichtige Information für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern [pdf] [pdf]