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Burgergemeinden

In Herzogenbuchsee macht man einen Unterschied zwischen Bürgern und Burgern, was nicht nur viele Auswärtige verwirrt, sondern selbst Einheimische in Verlegenheit bringen kann, wenn sie erklären sollen, was den Burger vom Bürger (und die Burgerin von der Bürgerin) unterscheidet.

Um hier Klarheit zu verschaffen: Bürger gehören der Einwohnergemeinde an, Burger der Burgergemeinde.

Doch so einfach ist das nun auch wieder nicht. Man muss nämlich wissen: Alle Burger sind Bürger, aber nicht alle Bürger sind Burger. Wer daraus den Schluss zieht, die Burgergemeinde sei eine Art Gemeinde in der Gemeinde, hat zwar einen Teil der Wahrheit erfasst, darf nun aber nicht glauben, die Burgergemeinde sei eine Unterabteilung der Einwohnergemeinde, denn es handelt sich hier um zwei verschiedene Typen:

Die Einwohnergemeinde ist eine Territorialgemeinde, die Burgergemeinde eine Personalgemeinde. Anders gesagt: Die Einwohnergemeinde ist auf der Landkarte eingezeichnet, die Burgergemeinde nicht. Trotzdem ist die Burgergemeinde wie die Einwohnergemeinde eine in der Verfassung des Kantons Bern anerkannte und dem kantonalen Gemeindegesetz unterstellte öffentlich-rechtliche Körperschaft.