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Legislaturprogramm

Legislaturprogramm 2022 - 2025

Die Legislaturziele bilden zusammen mit der Gemeindestrategie 2030, dem Langzeitinvestitionsprogramm, dem Finanzplan und dem Budget für den Gemeinderat die wichtigsten Planungs- und Führungsinstrumente. Sie dienen zur mittelfristigen Abstimmung der Aufgaben und Ressourcen und helfen so, die Weiterentwicklung der Gemeinde zu sichern. Legislaturziele konkretisieren die Eingaben der verschiedenen Akteure, nennen Massnahmen zur Zielerreichung und machen so die gemeinderätliche Politik messbar.

Im Rahmen der Erarbeitung der Legislaturziele wurden die sechs Ortsparteien, die sieben ständigen Kommissionen sowie die fünf Verwaltungsabteilungen eingeladen, Eingaben an den Gemeinderat zu machen. An einem gemeinsamen Workshop wurden die prioritären Handlungsfelder eruiert.

Die nachfolgend dargestellten Zielsetzungen geben nicht das gesamte Spektrum des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung wieder. Die so genannten "normalen Dauerdienstleistungen" werden nicht aufgeführt, ebenso nicht Investitionen in den Werterhalt bestehender Anlagen, welche im Rahmen des jährlichen Budgets oder aufgrund separater Verpflichtungskredite bewilligt werden können. Weiter gilt es zu beachten, dass

  • die Gemeinde Herzogenbuchsee einen hohen Standard aufweist und somit weitgehend die Realisierung von Optimierungen im Vordergrund steht;
  • der Handlungsspielraum der Bernischen Gemeinden im Nachgang zu zwei Steuergesetzrevisionen und den kontinuierlich ansteigenden nicht direkt beeinflussbaren Aufwendungen im Sozial- und Bildungsbereich eingeschränkt bleibt;
  • der Druck zur Erfüllung komplexerer Aufgaben im Verbund unverändert hoch ist;
  • die Rahmenbedingungen sich rasch ändern können, was eine offene Planung und die Bereitschaft zur schnellen und flexiblen Reaktion des Gemeinderats verlangt.

Zielsetzungen auf einen Blick

Die grössten Herausforderungen für die Legislatur 2022 – 2025 stellen aus der Sicht des Gemeinderates die nachfolgenden fünf Schwerpunktthemen dar:

  • Der Bedarf zur Überprüfung der Strategie 2030 sowie der Gemeinde- und Verwaltungsorganisation;
  • Die Stärkung und der weitere Ausbau der Zentrumsfunktion der Gemeinde Herzogenbuchsee;
  • Die Sicherstellung der Energieversorgung durch Förderung und Ausbau erneuerbarer Energien;
  • Die Bereitstellung von zeit- und bedarfsgerechtem Schulraum gemeinsam mit den Partnerinnen Gemeinde Niederönz und Oberstufenverband;
  • Die weitere Stabilisierung des Finanzhaushalts trotz hohem Investitionsbedarf.

Die im Jahre 2011 erarbeitete Strategie 2030 deckt die aktuellen gesellschaftlichen Bedürfnisse nur noch ungenügend ab. Sie soll deshalb mit einer bis ins Jahr 2050 ausgelegte Strategie abgelöst werden. Die sich daraus ergebenden Veränderungen für die Behörden- und Verwaltungsorganisation sollen geprüft und im Rahmen einer breiten Diskussion Anpassungen vorgenommen werden. Ein wichtiger Teil nimmt dabei auch die zukünftige Rolle der Gemeindeversammlung als bisher prioritäres Legislativorgan der Gemeinde ein.

Die Zentrumsfunktion soll gestärkt und dem in den vergangenen Jahren mit dem Verlust an regionalen Angeboten einhergehenden Attraktivitätsverlust der Gemeinde entgegengetreten werden. Im Zentrum zur Verfügung stehende Landreserven der Gemeinde sollen für die Ansiedlung von Zentrumsfunktionen zur Verfügung gestellt werden. Die sich bietenden Chancen für eine angemessene und qualitative Weiterentwicklung des Standorts Herzogenbuchsee als Wohn- und Arbeitsort sollen genutzt und mit der Umgestaltung der Industriebrachen westlich des Bahnhofs soll die Ansiedlung von Dienstleistungsarbeitsplätzen und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum an attraktiver Lage ermöglicht werden.

Mit einer besseren Vermarktung der Gemeinde sollen auch Dritte auf das gute Angebot und die optimale Verkehrslage der Gemeinde aufmerksam gemacht werden.

Bei der Umsetzung der Energiestrategie des Bundes kommt den Gemeinden eine zentrale Rolle zu. In Zusammenarbeit der EWK AG sollen die strategischen Grundlagen für einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die Realisierung durch die EWK AG und die Gemeinde im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten vorangetrieben werden.

Der Lehrplan 21, die veränderte Arbeitsweise der Lehrpersonen sowie die gesellschaftlichen Entwicklungen und die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung führen zu einem Bedarf an verändertem und zusätzlichem Schulraum. Mit der weiteren Umsetzung des Konzepts Schulraumplanung sollen in enger Zusammenarbeit mit den beiden Partnerinnen Gemeinde Niederönz und Oberstufenverband gute Rahmenbedingungen für alle Akteure geschaffen werden. Mit zu berücksichtigen sind dabei auch die Bedürfnisse der Sport- und Kulturvereine.

Der Finanzhaushalt soll trotz hohem Investitionsbedarf weiter stabilisiert und bis Ende der Legislatur ausgeglichen gestaltet werden. Dabei sollen das strukturelle Defizit weiter abgebaut, der Selbstfinanzierungsgrad auf die kantonalen Empfehlungen gesteigert und die gute Eigenkapitalbasis erhalten werden. Investiert wird primär in den Werterhalt der bestehenden sowie in die für die Gemeindeentwicklung wichtigen Infrastrukturen. Fremdmittel werden nach der Lebensdauer der damit verbundenen Investition amortisiert. Das Leistungsangebot wird unverändert kritisch hinterfragt. Die Gemeinde bietet nur dort eigene Leistungen an, wo diese nicht durch Dritte kostengünstiger und in gleicher Qualität erbracht werden können.

Legislaturprogramm 2022-2025 [pdf]