Navigieren in Herzogenbuchsee

Durchgangsplatz

Durchgangsplatz für Schweizer Fahrende Herzogenbuchsee

Der Durchgangsplatz Waldäcker in Herzogenbuchsee bietet maximal 15 Standplätze für Schweizer Fahrende.

Nutzungsrecht und Aufenthaltsdauer

Die Nutzung ist ausschliesslich schweizerischen Jenischen und Sinti mit fahrender Lebensweise vorbehalten. Im Zeitraum von 1. März bis am 31. Oktober wird der Durchgangsplatz betrieben. Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal einen Monat. Eine erneute Belegung ist nach einem Unterbruch von 30 Tagen möglich, wobei die Aufenthaltsdauer pro Kalenderjahr gesamthaft drei Monate nicht übersteigen darf.

Reservation und Anreise

Die Anreise ist nur an Werktagen möglich. Sie setzt eine Platzreservation mindestens einen Werktag vor dem Anreisetag durch eine verantwortliche Person voraus. Bitte klären Sie vor Ihrem Bezug des Platzes telefonisch (062 956 51 41) ab, ob ein Stellplatz für den gewünschten Zeitraum frei ist. 

An- und Abmeldung, Standplatzgebühr

Vor Bezug des Platzes hat die verantwortliche Person am Zentralschalter der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten eine Anmeldung vorzunehmen. Dabei sind die Fahrzeugausweise aller Fahrzeuge sowie Personalausweise aller Personen vorzuweisen. Ohne Ausweise kann eine Anmeldung abgelehnt werden.

Die Standplatzgebühr beträgt pro Tag CHF 15.00 und Wohneinheit. Eine Wohneinheit umfasst zwei Zugfahrzeuge, einen Wohnwagen sowie einen Anhänger oder einen sogenannten Kinderwagen. Die Verrechnung des Stroms erfolgt pauschal mit CHF 5.00 pro Tag.

Gleichzeitig mit der Anmeldung müssen die Standplatzgebühren und zusätzlich eine Kaution in der Höhe von CHF 200.00 pro Wohneinheit hinterlegt werden.

Ein Bezug des Platzes ausserhalb der Schalteröffnungszeiten ist nicht möglich.

Die Abreise muss am Vormittag nach der letzten bezahlten Nacht erfolgen. Ihre Kaution wird Ihnen nach ordnungsgemässer Abmeldung vor Ihrer Abreise zurückerstattet, sofern es keine Beanstandungen gibt. Die Kaution wird nur dem Bewilligungsnehmenden zurückgezahlt. Wenn Sie sich nicht persönlich am Empfang abmelden, verfällt Ihre Kaution nach 14 Tagen.

Platzordnung

Details zur Anmeldung und der Platzordnung finden Interessierte in der Verordnung über den Durchgangsplatz für Schweizer Fahrende Waldäcker [pdf]

Das Gebiet ausserhalb des Platzes darf nicht genutzt werden.

Kontakt

Bauabteilung Herzogenbuchsee
Bernstrasse 2
3360 Herzogenbuchsee
062 956 51 41
bauabteilung@herzogenbuchsee.ch