Fundbüro
Im Fundbüro werden Verlustmeldungen und Fundsachen aus dem Gemeindegebiet von Herzogenbuchsee gesammelt und registriert.
- Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Artikel im Fundbüro der Gemeinde abzugeben.
- Falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres meldet, wird der Fundgegenstand dem Finder überlassen. Wird auf die Fundsache verzichtet, wird diese zur Verwertung freigegeben.
- Die Herausgabe von Fundgegenständen kostet gemäss Artikel 21 des Gebührenreglementes [pdf] der Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee
CHF 10.00.