Navigieren in Herzogenbuchsee

Aufgaben

Wappen der Anschlussgemeinden

Seit dem 1. April 2020 betreibt die Gemeinde Herzogenbuchsee (Sitzgemeinde) das regionale Kompetenzzentrum BAU OA-West. Es verfügt über Fachkompetenz im Sinne von Art. 33a Abs. 2 des bernischen Baugesetzes (BauG). Die Anschlussgemeinden Berken, Inkwil, Niederönz, Ochlenberg, Seeberg sowie Herzogenbuchsee selbst haben die volle Baubewilligungskompetenz im Sinne von Art. 33 BauG.

Die Anschlussgemeinden beauftragen die Sitzgemeinde im Rahmen des Vertrags über die interkommunale Zusammenarbeit in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren mit den Vorbereitungshandlungen in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren. Dies betrifft insbesondere folgende Leistungen:

  • Baurechtliche Auskünfte
  • Fachliche Begleitung der Baubewilligungsbehörden und Gemeindeverwaltungen in Baubewilligungs- und Baupolizeifragen
  • Prüfung von Voranfragen
  • Formelle und materielle Gesuchprüfung
  • Verfahrensführung nach Koordinationsgesetz (KoG)
  • Vorbereitung und administrative Begleitung von Einspracheverhandlungen
  • Vorbereitung der Bauentscheide, von Wiederherstellungsverfügungen, Benützungs- und Betretungsverboten sowie Verfügungen zur Ersatzvornahme
  • Administrative Unterstützung der Baubewilligungsbehörde in Baubeschwerdeverfahren
  • Baukontrollen, soweit die Anschlussgemeinden nicht weitere Dritte beauftragt haben (u.a. Profilkontrolle, Schnurgerüstabnahme, Kontrollen der Abwasseranlagen, etc.)
  • Vorbereitende Handlungen zur Verlängerung von Baubewilligungen oder zum Widerruf von Baubewilligungen

Die Eingabe der Gesuchsunterlagen für Voranfragen und Baugesuche sowie Anzeigen zur Anhebung von Baupolizeiverfahren erfolgt über die Gemeindeverwaltungen der örtlich zuständigen Anschlussgemeinden. Diese nehmen eine erste formelle Prüfung vor und leiten die Unterlagen zur Weiterbearbeitung an das Kompetenzzentrum weiter.

Das Kompetenzzentrum führt das Baubewilligungsverfahren durch, administriert die Einspracheverhandlungen und stellt Anträge an die Baubewilligungsbehörden. Im Baubewilligungsverfahren wird sichergestellt, dass die Vorhaben den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften entsprechen und damit die öffentliche Ordnung nicht gefährden. Das Kompetenzzentrum unterstützt die Baupolizeibehörden bei der Aufsicht zur Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften (u.a. Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung, Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und –hygiene, Wiederherstellung rechtmässiger Zustand, Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung).

Die Kompetenzen zum Erlass von Bauentscheiden (Art. 36 ff BauG), von Verfügungen im Rahmen von Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, Benützungs- und Betretungsverboten und Ersatzvornahmen (Art. 45 ff BauG), zur Verlängerung von Baubewilligungen (Art. 42 BauG) sowie zum Widerruf von Baubewilligungen (Art. 43 BauG) verbleiben ausschliesslich bei den zuständigen Organen der Anschlussgemeinden (Gemeinderat oder Baukommission). Das Planarchiv befindet sich weiterhin bei den örtlich zuständigen Gemeinden.

Der Sitz des Kompetenzzentrums befindet sich in der Gemeindeverwaltung Herzogenbuchsee. Die materiellen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften der Anschlussgemeinden werden von dieser interkommunalen Zusammenarbeit nicht betroffen und gelangen in jedem Verfahren zur Anwendung. Im Übrigen ist das Recht der Sitzgemeinde anwendbar; einschliesslich der Gebührenordnung [pdf] in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren. Alle mit der Aufgabenübertragung in Verbindung stehenden Rechte und Pflichten werden von dieser begründet. Die Anschlussgemeinden treten die Forderungen aus der Gebührenerhebung an die Sitzgemeinde ab (Art. 164 ff OR). Die Sitzgemeinde ist für das Inkasso zuständig.