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Kindes- und Erwachsenenschutz

Die Sozialabteilung übernimmt im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz folgende Aufgaben:

  • Abklären von Gefährdungsmeldungen im Auftrag der KESB
  • Führen von Beistandschaften für Erwachsene und Kinder
  • Rekrutieren und beraten von privaten Mandatsträgern und Mandatsträgerinnen (PriMas)
  • Pflegekinderaufsicht
  • Beratung zur elterlichen Sorge, sowie Erarbeitung von Vereinbarungen über die elterliche Sorge und den Unterhalt

ERWACHSENENSCHUTZ

Es gibt verschiedene Gründe, warum erwachsene Menschen nicht selber zurechtkommen. Zum Beispiel können psychische Störungen oder Suchtprobleme bei Betroffenen zu einem sogenannten «Schwächezustand» führen. Das heisst, dass sie nicht selber verantwortungsvoll entscheiden und handeln und damit vielleicht sich oder andere Menschen gefährden. Wir unterstützen als professionelle Beiständinnen und Beistände Betroffene und ihre Angehörigen. Soweit nötig, verwalten wir Einkommen und Vermögen, klären Sozialversicherungsansprüche ab und vertreten die Betroffenen in Rechtsgeschäften. Wenn möglich werden von der KESB auch private Mandatstragende (PriMa) als Beiständin oder Beistand eingesetzt. Diese PriMas werden von uns bei Bedarf beraten.

KINDESSCHUTZ

In erster Linie sind die Eltern dafür verantwortlich, dass es ihren Kindern gut geht und sie sich körperlich und psychisch gut entwickeln. Wenn Kinder wegen Vernachlässigung oder aus anderen Gründen in ihrer Entwicklung gefährdet sind, brauchen sie Schutz. Jede Person kann der Kindes- oder Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Meldung erstatten, wenn sie sich grosse Sorgen um das Wohlergehen eines Kindes macht. Diese sogenannte Gefährdungsmeldung ist bei der KESB Oberaargau in Wangen a. A. schriftlich oder mündlich einzureichen.  Die Sozialarbeitenden der Sozialabteilung Herzogenbuchsee bieten Eltern, Jugendlichen und auch Kindern vertrauliche Beratung bei familiären Problemen.

UNTERHALTSREGELUNG

Eltern müssen auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam für den Unterhalt der Kinder aufkommen. Wer wieviel zahlt und welche Leistungen erbringt, können die Eltern in einer Unterhaltsvereinbarung regeln. Die Unterhaltsleistungen richten sich nach den Einkommen beider Elternteile und nach dem Bedarf der Eltern und Kinder (sogenannter familiärer Grundbedarf). Wir helfen Ihnen, einen fairen Unterhaltsvertrag auszuarbeiten.
Wenn sich die Eltern nach einer Trennung oder Scheidung nicht über den Kinderunterhalt einigen können, entscheidet das Gericht.