Navigieren in Herzogenbuchsee

Sozialhilfe

PERSÖNLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE HILFE

Die Sozialabteilung unterstützt und berät die Einwohnerinnen und Einwohner von Herzogenbuchsee bei persönlichen, finanziellen und familiären Problemen.

Falls Sie für Ihren Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen können und alle anderen finanziellen Quellen ausgeschöpft sind oder noch nicht ausbezahlt werden, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Die Höhe der Sozialhilfe ist gesetzlich geregelt. 

Die persönliche und wirtschaftliche Hilfe wird auf der Basis einer individuellen Zielvereinbarung gewährt. Nebst den dort vereinbarten Punkten gilt die soziale und berufliche Integration immer als oberstes Ziel. Zudem kann die Gewährung der Sozialhilfe mit Weisungen verbunden werden, soweit dadurch die Bedürftigkeit vermieden, behoben oder vermindert oder eigenverantwortliches Handeln gefördert wird.

WIE FUNKTIONIERT DIE SOZIALHILFE?

Diese fünf Erklärvideos geben Auskunft und Antwort.

Grundlagen der Sozialhilfe
Rechte beim Sozialhilfebezug
Pflichten beim Sozialhilfebezug
Bemessung der Unterstützung von Sozialhilfe
Situationsbedingte Leistungen der Sozialhilfe

SOZIALHILFERECHNER

Mit ein paar Klicks können Sie grob und provisorisch abschätzen, ob Sie vielleicht Sozialhilfe erhalten könnten.

Achtung
Es entsteht aus dieser Berechnung keinerlei Anspruch. Für eine genaue Prüfung müssen Sie ein Sozialhilfegesuch stellen und die nötigen Unterlagen einreichen, damit Ihr Gesuch beurteilt werden kann.

www.sozialhilferechner.ch

Personen, die via Asylrecht zur Sozialhilfe gelangen, haben im Kanton Bern – falls sie Anspruch auf Sozialhilfe haben - einen stark reduzierten Grundbedarf. Für all diese Personen gilt unser Sozialhilferechner deshalb nicht.