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Alimentenwesen

ALIMENTENBEVORSCHUSSUNG UND INKASSOHILFE

Wenn Unterhaltsbeiträge für Kinder nicht, unvollständig oder unregelmässig bezahlt werden, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Bevorschussung dieser Alimente.

Wir übernehmen sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • laufende Unterhaltsbeiträge für Kinder an den Elternteil, der das Kind betreut
  • ab Volljährigkeit, also ab dem 18. Altersjahr, bis zum 25. Altersjahr an den jungen Erwachsenen, die junge Erwachsene selber

Ebenfalls helfen wir Ihnen, die Forderungen von nachehelichen Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsansprüchen von über 25-Jährigen durchzusetzen.