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Ortsteil Oberönz; Bewässerungsverbot aufgrund der anhaltenden Trockenheit

Wasserversorgung untere Oenz

(Gemeinden Bettenhausen, Berken, Heimenhausen, Herzogenbuchsee [Ortsteil Oberönz], Inkwil, Niederönz)

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt es, für die Trink- und Löschwasserversorgung der Wasserversorgung Oenz die nötigen Massnahmen zu treffen. Damit eine ausreichende Reserve an Trink- und Löschwasser zur Verfügung steht, gelten ab sofort bis auf Widerruf folgende Massnahmen:

  • Das Waschen von Fahrzeugen und das Füllen von Swimmingpools (auch kleine Bassins) sind verboten.
  • Gemüsegärten dürfen nur mit Giesskannen gegossen werden, da so der Wasserverbrauch besser reguliert werden kann. Regenwasser darf mit einem Schlauch ausgetragen werden.
  • Das Giessen von Pflanzen, Rasen- und Grünflächen (mit Ausnahme von neu angepflanzten Flächen) mit Trinkwasser ist verboten (Ausnahme Regenwasser).
  • Die Bewässerung von Sportplätzen muss soweit reduziert werden, dass die Anlagen keinen Schaden nehmen. 
  • Die Bewässerung mit Trinkwasser der Pflanzenkübel und Rabatten (Wechselflor) sind einzustellen. 

Bei den Liegenschaften und Grundstücken gefasstes Regenwasser darf ohne Weiteres genutzt werden.

Die Aufzählungen sind nicht abschliessend. Grundsätzlich gilt es, den Wasserverbrauch überall zu senken bzw. einzustellen, sofern dieser nicht zwingend notwendig ist.

Wir hoffen, mit diesen Massnahmen den Trinkwasserverbrauch zu senken, die Ressourcen und Anlagen zu schonen und der Wasserknappheit entgegenwirken zu können.

Sobald sich die Situation verbessert, wird der Vorstand die Verbote auf die Empfehlungen zurücksetzen oder je nach Situation ganz aufheben. Die Bevölkerung wird in geeigneter Weise über eine Entwarnung informiert.

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Wasserversorgung Oenz
Der Vorstand
 

Mitteilung Gemeindeverband Wasserversorung [pdf, 78 KB]