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Waldbrandgefahr: Erhebliche Waldbrandgefahr in allen anderen Teilen des Kantons Bern / Aufhebung Feuerverbot

Gefahrenstufe

Die Waldbrandgefahr wird in entlang vom Jurasüdfuss als «gross» (Stufe 4) beurteilt.

In allen anderen Regionen des Kantons Bern wird die Waldbrandgefahr als «erheblich» (Stufe 3) beurteilt.

Verhaltenshinweise bei «gross» (Stufe 4)

Grundsätzlich auf Feuer im Wald, inklusive Wytweiden, und in der Nähe des Waldes (50 m Abstand) ver zichten. Mit grösster Vorsicht können fest eingerichtete Feuerstellen (mit betoniertem Boden) benutzt werden. Bei Wind ganz davon absehen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.

Verhaltenshinweise bei «erheblich» (Stufe 3)

Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Im oder am Wald, inkl. Wytweiden, nur in fest einge richteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) und mit grösster Vorsicht feuern. Feuer immer beaufsich tigen und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.

Weitere Infos dazu ist im angefügtem Dokument [pdf] ersichtlich.